Region Hannover Genehmigung für Wolf-Abschuss vorläufig ausgesetzt
Ein Vorfall, bei dem ein Rind von einem Wolf gerissen wurde und das Umweltministerium danach einen Abschuss zuließ, löste einen Rechtsstreit aus. Nun ist eine Abschussgenehmigung vorläufig ausgesetzt.
Hannover - Die Genehmigung für den umstrittenen Abschuss eines Wolfes in der Region Hannover ist vorläufig ausgesetzt worden. Nach Angaben des Umweltministeriums vom Mittwoch wurde dies vom niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ausgesetzt. Damit werde einer Bitte des Oberverwaltungsgerichts (OVG) entsprochen, den Vollzug so lange auszusetzen, bis über die mittlerweile drei Eilanträge zumindest vorläufig entschieden wurde, teilte ein Ministeriumssprecher mit.
Umweltminister Christian Meyer (Grüne) sagte: „Da es das erste Mal in Deutschland ist, dass das von EU, Bund und Ländern geeinte Schnellabschussverfahren umgesetzt wird, haben wir zum Schutz aller Beteiligten hohes Interesse an einer grundlegenden Klärung.“ Nach den ersten vorläufigen Beschlüssen sei man zuversichtlich, wie die Gerichte entscheiden.
Eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Oldenburg sagte auf Anfrage, dass drei weitere Verfahren von Umwelt- und Naturschutzverbänden anhängig seien. Bei einem der Verfahren sei voraussichtlich in wenigen Tagen mit einer Entscheidung zu rechnen.
Den Rechtsstreit ausgelöst hatte ein Vorfall, bei dem ein Rind gerissen worden war. Daraufhin ließ das Umweltministerium erstmals den Abschuss eines Wolfes nach einem neuen Schnellverfahren zu. Das getötete Rind sei Teil einer Herde mit rund 30 erwachsenen Heckrindern und einem Jungbullen gewesen. Heckrinder gelten laut Ministerium als sehr robust und es sei keine Kälberweide gewesen. Das Schnellverfahren ist aus Sicht des Ministeriums zulässig, weil in dem Gebiet seit 2023 mehrfach Rinder gerissen wurden. Der aktuelle Riss sei der fünfte Riss innerhalb von neun Monaten.
Am Dienstag hatte das OVG eine Beschwerde einer Umwelt- und Naturschutzvereinigung gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg vorläufig zurückgewiesen. Die Ausnahmeregelung sei damit weiter vollziehbar. Das OVG begründete seine Entscheidung damit, dass der Abschuss eines einzelnen Wolfes nicht die Population gefährde. Das betroffene Rudel verfüge über Jungtiere des Vorjahres, deren Aufzucht gewährleistet sei.
Wölfe stehen unter strengem Naturschutz und dürfen nur mit einer behördlichen Ausnahmegenehmigung unter strengen Voraussetzungen geschossen werden. Die Umweltministerinnen und -minister aus den Ländern und dem Bund hatten sich im vergangenen Dezember darauf verständigt, dass für den Abschuss problematischer Wölfe nicht erst eine DNA-Analyse abgewartet werden muss. Schnellabschüsse sind nun in Gebieten mit einem erhöhten Rissaufkommen möglich, wenn dort ein Wolf den Herdenschutz überwunden und ein Nutztier gerissen hat. Die Ausnahmegenehmigung gilt dann für 21 Tage nach dem Riss und in einem Umkreis von bis zu 1000 Metern um die betroffene Weide.