1. SAO
  2. >
  3. Dessau-Roßlau
  4. >
  5. Eigene Ehefrau vergiftet: BGH verwirft Revision des Eisenhut-Mörders

Lebenslange Haft bleibt Die eigene Ehefrau vergiftet: BGH verwirft Revision des Eisenhut-Mörders

Der Eisenhut-Mörder aus Sachsen-Anhalt bleibt in Haft. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Mannes gegen das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau verworfen.

Von dpa Aktualisiert: 02.09.2025, 09:29
Das Urteil gegen den Eisenhut-Mörder fiel am Landgericht Dessau-Roßlau. Es ist nun rechtskräftig: Der BGH hat die Revision verworfen. (Archivbild)
Das Urteil gegen den Eisenhut-Mörder fiel am Landgericht Dessau-Roßlau. Es ist nun rechtskräftig: Der BGH hat die Revision verworfen. (Archivbild) Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Dessau-Roßlau - Er vergiftete seine Ehefrau mit der hochgiftigen Pflanze Blauer Eisenhut und wurde zu lebenslanger Haft wegen heimtückischen Mordes verurteilt - das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau ist nun rechtskräftig.

Der Bundesgerichtshof habe die Revision des mittlerweile 59-Jährigen und einer jetzt 60 Jahre alten Frau gegen das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau als unbegründet verworfen, teilte ein Sprecher mit.

Mann vergiftete Ehefrau mit Blauem Eisenhut

Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte im April 2023 Teile der hochgiftigen Pflanze in das Essen seiner Ehefrau mischte. Sie starb in einem Krankenhaus.

Hintergrund war eine längere außereheliche Beziehung des Täters zu der Mitangeklagten. Sie habe wiederholt auf eine Scheidung gedrängt und gedroht, die Beziehung offenzulegen.

Die Frau hatte das Landgericht wegen versuchter Nötigung und Nichtanzeige einer geplanten Straftat zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.